Für Infrastrukturprojekte muss der Kanton immer wieder Privatpersonen enteignen. Dies ist ein schwerer Eingriff in die Eigentumsrechte. Um in dieser Situation den Eigentümern und Eigentümerinnen entgegenzukommen, forderten daher mehrere Vorstösse von Luzerner Kantonsräten sowie die Verkehrs- und Baukommission eine Änderung der bestehenden Praxis. In den Vorstössen ging es um die Erhöhung der Entschädigung, die für das enteignete Landwirtschaftsland bezahlt wird. Namens der Verkehrs- und Baukommission konnte ich als Präsident eine Motion einreichen, die den früheren Einbezug der Betroffenen verlangt. Nach gut zwei Jahren legt die Luzerner Regierung nun eine Botschaft vor, die dem frühen Einbezug der Betroffenen und der Erhöhung der Entschädigung Rechnung trägt. Damit ist der erste Schritt in die richtige Richtung getan. Im September wird die Botschaft im Kantonsrat beraten und wir werden die angedachten Änderungen diskutieren.
Bild: zvg – Die realisierte Hochwasserschutzmauer Rippertschwand Neuenkirch.